Sonderpädagogischer
Unterstützungsbedarf
im Lernen
Hört sich schlimm an – ist es aber nicht.
Wenn ein Kind ganz ganz langsam
lernt
– also zum Beispiel in
der 3. Klasse immer noch bis 100 rechnet
und nur Texte lesen
kann, die aus einfachen Wörtern bestehen
und es uns nicht
sagen kann, was es gelesen hat und wenn
es keine eigenen
Sätze aufschreiben kann – und
es ganz viel Zeit braucht
und
wenn
es sich alles nur ganz schwer merken
kann, obwohl es
immer
übt und übt und übt und ein Lehrer ihm
immer wieder
zeigen
und erklären muss, was es tun soll, dann
wird überprüft,
ob
das Kind einen sonderpädagogischen
Förderbedarf im
Lernen
hat. Dazu wird ein
Fördergutachten von der
Klassenlehrerin und der
Förderschullehrerin geschrieben.
Darin
steht, was das Kind kann und was mit ihm
bisher geübt wurde
und was das Kind braucht, um gut in
unserer Klasse
mitarbeiten zu können.
Die Landesschulbehörde entscheidet dann
über den
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
im Lernen.
Wenn das Kind sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf im
Lernen hat, wird es zieldifferent
unterrichtet. Das heißt, es
muss
am Ende nicht das gleiche können wie die
anderen Kinder aus
seiner Klasse. Es hat einen ganz
speziellen Förderplan,
nach
dem es arbeitet und lernt.
Es bekommt auch keine Noten sondern ein Berichtszeugnis.
Früher mussten die Kinder mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf im Lernen in eine
Förderschule gehen –
heute
bleiben sie bei uns in der Klasse. Und
das ist gut so, denn
viele
andere Dinge können sie genau so gut oder besser als wir.
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Sonderpädagogischer
Unterstützungsbedarf
gibt es auch für die Förderschwerpunkte
· Sprache
· emotional-soziale Entwicklung
· körperlich motorische Entwicklung
· Sehen
· Hören
Kinder mit diesen Förderschwerpunkten lernen zielgleich und
schreiben die gleichen Arbeiten wie alle anderen.
· Kinder mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung oder Lernen werden
zieldifferent
unterrichtet.
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